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LEP 2005

Landesentwicklungs-Programm Bayern

(mit neuester Version - März 2006)

 

Im neuen Entwurf des Landesentwicklungs-Programms (LEP) sieht die Staatsregierung die Konzentration der gesamten allgemeinen Luftfahrt der Region 14 und den Ausbau der 3 Flugplätze im Westen von München vor. Betroffen sind: 

Oberpfaffenhofen, Fürstenfeldbruck und Jesenwang. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flugblatt - hier.

Wichtige Textstellen des Entwurfs für den LEP 2005:
 
LEP Entwurf, Par. 1.6.5.:

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden.
 
Begründung zu LEP Entwurf 1.6.5.:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist ein wichtiger Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Luft- und Raumfahrtforschung in Deutschland. Er dient durch die Abwicklung von Forschungsflugbetrieb insbesondere auch für das am Standort ansässige Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unmittelbar dem allgemeinen Wohl. Er soll für die Luft- und Raumfahrtindustrie und -forschung dauerhaft zur Verfügung stehen. 

Durch die Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie für qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen Interesse den Verkehrsflughafen München. Linien- und touristischer Charterflugverkehr sind ausgeschlossen. Die Beschränkung des zusätzlichen Nutzerkreises auf den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr stellt sicher, dass nur ein enges höherwertiges Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs insbesondere mit größeren Flugzeugen in Betracht kommt und Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt unter 2 Tonnen auch künftig ausgeschlossen bleiben. 

Der Standort ist Produktionsstätte für Airbus-Bauteile und für das Regionalflugzeug Dornier 328. Er kommt für die Ansiedlung von Betreibern und Anwendern des Satellitennavigationssystems „Galileo" in Betracht. Neben seiner forschungs- und verkehrspolitischen Bedeutung hat der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im mittelbaren öffentlichen Interesse auch erhebliche industriepolitische Bedeutung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Erhalt und die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze. Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar.

 
Links und Dokumente:
Bitte beachten Sie folgende Formulierungen:
  • "Bedarfsgerechter Ausbau":
    Diese Formulierung lässt den geplanten Flugverkehr nach oben völlig offen. Ein bedarfsgerechter Ausbau liegt auch dann vor, wenn Billigfluglinien den Regionalflugverkehr in Oberpfaffenhofen bedienen wollen oder Luftfrachtunternehmen von dort aus Frachtflüge betreiben wollen. 
     
    In Oberpfaffenhofen gibt es kein Nachtflugverbot. Dies ist eine attraktive Voraussetzung für die Ansiedelung von Luftfahrtunternehmen zur Verbesserung der Einnahmen aus dem dort abgewickelten Luftverkehr.
     
    Der "bedarfsgerechte Ausbau" des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen bekommt eine weiter Brisanz, nach dem der LEP 2005 die "Entlastung des Flughafens München" vorsieht und den Flugplatz "aus Kapazitätsgründen" als "nicht verzichtbar" ausweist.
     
  •  "Aufnahme von Luftverkehr ..... für den qualifizierten Geschäftsreiseverkehr .... entlastet er im unmittelbaren öffentlichen Interesse den Verkehrsflughafen München":
     

    Es liegt aus der Hand, dass eine Entlastung des Flughafens in München nur große Flugzeuge in Betracht kommen. Kleine Flugzeuge unter 2 t Gesamtgewicht dürfen dort nicht landen. Mit "insbesondere größeren Flugzeugen" sind wohl auch "große Verkehrsflugzeuge" der Airbus / Boeing-Klasse gemeint.
     
    Die Formulierung "qualifizierter Geschäftsreiseverkehr" ist keine Beschränkung auf ein besonderes Segment des Luftverkehrs. Es gibt in der deutschen Sprache weder eine Definition für den "qualifizierten" noch für den "unqualifizierten" Geschäftsreiseflugverkehr. Auch im LEP wird dieser Begriff nicht weiter definiert. Er dient allenfalls zur Tarnung der Stationierung der Passagierluftfahrt in Oberpfaffenhofen, um das Wachstum des Verkehrsflughafen München II zu ermöglichen, solange die 3. Landebahn  noch nicht verfügbar ist.
     
    Interessant ist, dass der Luftfrachtverkehr nicht in der Beschränkungsliste aufgeführt ist. Da in Oberpfaffenhofen kein Nachtflugverbot besteht, lässt dies darauf schließen, dass in Oberpfaffenhofen der Luftfrachtbetrieb - insbesondere nachts - aufgenommen werden soll, damit der Wettbewerbsnachteil der Flughäfen Frankfurt (mit Hahn) und Köln beseitigt wird. Beide Flughäfen haben hohe Luftfracht-Umschläge, Dank fehlender Nachtflugverbote.

Aktionsbündnis gegen Fluglärm München-West  -  V.i.S.d.P.: Thomas Möller - Brunhamstraße 43 - 81249 München - Tel. 089-871 2444

Kein Ausbau der Flugplätze in der Region München West