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LEP 2005
Landesentwicklungs-Programm Bayern
(mit neuester Version -
März 2006)
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Im neuen Entwurf des Landesentwicklungs-Programms (LEP) sieht die
Staatsregierung die Konzentration der gesamten allgemeinen Luftfahrt der
Region 14 und den Ausbau der 3 Flugplätze im Westen von München vor.
Betroffen sind:
Oberpfaffenhofen, Fürstenfeldbruck und Jesenwang.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flugblatt - hier.
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Wichtige
Textstellen des Entwurfs für den LEP 2005:
LEP Entwurf, Par. 1.6.5.:
Der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand
gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten
Ausbau und für seine Nutzung durch den
Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen
gehalten werden. |
Begründung zu LEP Entwurf 1.6.5.:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist ein wichtiger
Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Luft-
und Raumfahrtforschung in Deutschland. Er dient durch
die Abwicklung von Forschungsflugbetrieb insbesondere
auch für das am Standort ansässige Deutsche Zentrum
für Luft- und Raumfahrt (DLR) unmittelbar dem
allgemeinen Wohl. Er soll für die Luft- und
Raumfahrtindustrie und -forschung dauerhaft zur
Verfügung stehen.
Durch die
Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von
Luftfahrzeugen sowie für qualifizierten
Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen
Interesse den Verkehrsflughafen München. Linien-
und touristischer Charterflugverkehr sind
ausgeschlossen. Die Beschränkung des zusätzlichen
Nutzerkreises auf den qualifizierten
Geschäftsreiseflugverkehr stellt sicher, dass nur ein
enges höherwertiges Segment des
Geschäftsreiseflugverkehrs insbesondere mit größeren
Flugzeugen in Betracht kommt und Flugzeuge der
Allgemeinen Luftfahrt unter 2 Tonnen auch künftig
ausgeschlossen bleiben.
Der Standort ist Produktionsstätte
für Airbus-Bauteile und für das Regionalflugzeug
Dornier 328. Er kommt für die Ansiedlung von Betreibern
und Anwendern des Satellitennavigationssystems „Galileo"
in Betracht. Neben seiner forschungs- und
verkehrspolitischen Bedeutung hat der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen im mittelbaren öffentlichen Interesse
auch erhebliche industriepolitische Bedeutung mit
entsprechenden Auswirkungen auf den Erhalt und die
Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze. Der
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile
Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen
nicht ersetzbar.
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Links und Dokumente:
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Bitte beachten
Sie folgende Formulierungen:
- "Bedarfsgerechter
Ausbau":
Diese Formulierung lässt den geplanten Flugverkehr
nach oben völlig offen. Ein bedarfsgerechter Ausbau liegt
auch dann vor, wenn Billigfluglinien den
Regionalflugverkehr in Oberpfaffenhofen bedienen wollen
oder Luftfrachtunternehmen von dort aus Frachtflüge
betreiben wollen.
In Oberpfaffenhofen gibt es kein Nachtflugverbot. Dies ist
eine attraktive Voraussetzung für die Ansiedelung von
Luftfahrtunternehmen zur Verbesserung der Einnahmen aus
dem dort abgewickelten Luftverkehr.
Der "bedarfsgerechte Ausbau" des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen bekommt eine weiter
Brisanz, nach dem der LEP 2005 die "Entlastung des
Flughafens München" vorsieht und den Flugplatz
"aus Kapazitätsgründen" als "nicht
verzichtbar" ausweist.
- "Aufnahme
von Luftverkehr ..... für den qualifizierten
Geschäftsreiseverkehr .... entlastet er im unmittelbaren
öffentlichen Interesse den Verkehrsflughafen München":
Es liegt aus der Hand, dass eine Entlastung des Flughafens
in München nur große Flugzeuge in Betracht kommen.
Kleine Flugzeuge unter 2 t Gesamtgewicht dürfen dort
nicht landen. Mit "insbesondere größeren
Flugzeugen" sind wohl auch "große
Verkehrsflugzeuge" der Airbus / Boeing-Klasse
gemeint.
Die Formulierung "qualifizierter
Geschäftsreiseverkehr" ist keine Beschränkung auf
ein besonderes Segment des Luftverkehrs. Es gibt in der
deutschen Sprache weder eine Definition für den
"qualifizierten" noch für den
"unqualifizierten" Geschäftsreiseflugverkehr.
Auch im LEP wird dieser Begriff nicht weiter definiert. Er
dient allenfalls zur Tarnung der Stationierung der
Passagierluftfahrt in Oberpfaffenhofen, um das Wachstum
des Verkehrsflughafen München II zu ermöglichen, solange
die 3. Landebahn noch nicht verfügbar ist.
Interessant ist, dass der Luftfrachtverkehr
nicht in der Beschränkungsliste aufgeführt
ist. Da in Oberpfaffenhofen kein Nachtflugverbot besteht,
lässt dies darauf schließen, dass in Oberpfaffenhofen
der Luftfrachtbetrieb - insbesondere nachts - aufgenommen
werden soll, damit der Wettbewerbsnachteil der Flughäfen
Frankfurt (mit Hahn) und Köln beseitigt wird. Beide
Flughäfen haben hohe Luftfracht-Umschläge, Dank fehlender
Nachtflugverbote.
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